Dokument: Gerichtliche Strafverfügung, 1949

Amtsgericht Hannover

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Gerichtliche Strafverfügung gegen den Schüler Horst Bohne wegen Übertretung der §§ 1, 24, 30, 49 der StVO. Geldstrafe DM 3,--, Gerichtskosten DM 2,--, gesamt DM 5,-- oder ersatzweise 1 Tag Haft. Die DM 5,-- wurden am 24. März 1949 bar bei der Gerichtskasse eingezahlt, was mit Dienstsiegel quittiert wurde

Horst Bohne hatte eine Schwesternschülerin des Anna-Stiftes in Kirchrode zu einem „Nestabend" seiner Wandervogelgruppe Kirchrode abgeholt und auf der Mittelstange seines Fahrrades mitgenommen. Wegen der Wiederanfahrschwierigkeiten bei dem hohen Schneebelag hatte er den Dynamo für die Radbeleuchtung erst wieder angestellt, nachdem wieder normale Fahrt möglich war. Gerade in diesem Augenblick wurde er von dem Polizeiwachtmeister angehalten und zur Anzeige gebracht.    (HB)

Urheber: Kraut, Polizei-Wachtmeister
Sammlung: Bohne
Zeitliche Einordnung: 10.03.1949
Personen: Bohne, Horst