Dokument: Pachtvertrag Stadtgruppe Hannover im Reichsbund der Kleingärtner, 1935

mit Bedingungen und Gartenordnung, Satzung, Quittungen

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Der hier vorliegende Pachtvertrag (1) wurde zwischen der Provinzgruppe Hannover im Reichsbund der Kleingärtner und Kleinsiedler Deutschlands e.V. und dem Pächter August Schünemann, Wittekindstraße 15, neu abgeschlossen. Die Pachtdauer lief vom 1.10.1928 über 10 Jahre bis zum 30.9.1938.

Ab 1933 wurde das gesamte Vereinswesen neu organisiert, viele Vereine wurde zerschlagen. Aus dem Lindener Kleingärtner-Verein wurde die Stadtgruppe I in der Provinzgruppe Hannover im Reichsbund der Kleingärtner und Kleinsiedler Deutschlands e.V.

Die Aufgaben sind in § 2 der Satzung eindeutig definiert:

Die S.G. [Stadtgruppe Hannover] erstrebt den Zusammenschluß aller Kleingärtner und Kleinsiedler (in erster Linie Selbstversorger) im Dienst des nationalsozialistischen Staates.

Die S.G. hat die Aufgabe:

  1. die Nutzung des Landes des des Kleingartens und der Kleinsiedlung im Sinne der Verbundenheit von Blut und Boden als Grundlage für Staat und Volk zu gewährleisten (…)“

Die neue Satzung enthielt jetzt auch die verpflichtende Teilnahme an Schulungen und Veranstaltungen. Dreimaliges unentschuldigtes Fehlen führte zur Entfernung aus den Reihen der der Kolonie.
(SL)
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(1) Es handelt hier sich um kein Originaldokument, sondern um eine Kopie, die in der von Gerhard Lünser herausgebrachten Chronik 1974 abgedruckt ist (s. S. 33 ff.).

Urheber: Provinzgruppen Hannover im Reichsbund der Kleingärtner und Kleinsiedler Deutschlands e.V.
Lizenz: CC0
Sammlung: Materialien ohne Sammlung
Zeitliche Einordnung: 1935
Ort: Wittekindstraße 15
Personen: Schünemann, August